Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass die betreffende Person volljährig (mündig) und urteilsfähig (nicht unter Bevormundung / umfassender Beistandschaft stehend) ist, bspw. im Verkehr mit Banken (Kredite, Darlehen) oder Behörden (Beistand, etc).
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