Gesuch für zwingende Arbeit während den Sperrzeiten
Für Arbeiten, die aus zwingenden Gründen nicht ausserhalb der Sperrzeiten (Mittagsruhe 12.00 -13.00 Uhr, Nachtruhe 22.00 -07.00 Uhr) ausgeführt werden können, braucht es eine Ausnahmebewilligung.
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