Gesuch Benützung öffentlicher/kommunaler Grund
Öffentlicher Grund/Einrichtungen dürfen nicht entgegen Ihrer Zweckbestimmung / über den Gemeingebrauch hinaus benutzt werden. Verkaufsaktivitäten sowie das Aufstellen und der Verkauf von Waren aller Art mit Wagen, Ständen etc. ist bewilligungspflichtig.
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