Aufbruch öffentlicher Grund (Grabenaufbruch) Gesuch
Aufgrabungen des öffentlichen Grundes erfordern eine Bewilligung der Abteilung Tiefbau/Werke. Das vollständig ausgefüllte Gesuch ist mit allen notwendigen Planunterlagen rechtzeitig jedoch spätestens 10 Tage vor dem geplanten Baubeginn einzureichen.
Lade Inhalte...
Lade Inhalte...