Aufbruch öffentlicher Grund (Grabenaufbruch) Gesuch

Aufgrabungen des öffentlichen Grundes erfordern eine Bewilligung der Abteilung Tiefbau/Werke. Das vollständig ausgefüllte Gesuch ist mit allen notwendigen Planunterlagen rechtzeitig jedoch spätestens 10 Tage vor dem geplanten Baubeginn einzureichen.

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